Finger tippt auf eine Tastatur mit dem Text "Online-Trading-Betrug" und einem Vorhängeschloss.

Vantex Bank: 
BaFin warnt vor vantex-bank.com und vantex-bank.net

Eine moderne Digitalbank, sichere Geldanlagen und internationales Banking: Mit diesem Eindruck sprechen die Internetauftritte vantex-bank.com und vantex-bank.net Interessenten an. Doch die BaFin warnt am 9. Oktober 2026 ausdrücklich vor beiden Websites und bezeichnet das Angebot als Fake-Bank. Nach Angaben der Finanzaufsicht existiert weder in Deutschland noch in Frankreich ein Kreditinstitut unter dem Namen Vantex Bank. Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte weitere Zahlungen stoppen und die Rückholungsmöglichkeiten zeitnah anwaltlich prüfen lassen. 

Vantex Bank: Vermeintliches Bankangebot mit zahlreichen Produkten

Auf vantex-bank.com werden unter anderem Girokonten, Fremdwährungskonten, Goldkonten, Sparangebote und Finanzierungen beworben. Auch ein Festgeldkonto gehört zum dargestellten Angebot. Eine solche Produktpalette kann den Eindruck vermitteln, es handle sich um eine etablierte Bank, bei der Kunden ihre täglichen Bankgeschäfte und ihre Geldanlage erledigen können.

Für die Sicherheit einer Anlage kommt es jedoch nicht darauf an, wie überzeugend ein Internetauftritt gestaltet ist. Entscheidend ist, wer tatsächlich hinter dem Angebot steht und ob die behauptete Bank existiert. Ein professionelles Design, ein Kontoportal oder eine angegebene Zulassungsnummer belegen für sich genommen weder die Existenz eines Kreditinstituts noch die Sicherheit eingezahlter Gelder.

Festgeld bei einer Fake-Bank: Nicht auf das Laufzeitende warten

Gerade bei vermeintlichen Festgeldanlagen kann ein Betrugsverdacht zunächst unbemerkt bleiben. Anleger erwarten die Rückzahlung häufig erst nach mehreren Monaten oder Jahren. Eine Bestätigung über die angeblich aktive Anlage oder ein im Kundenportal angezeigtes Guthaben kann sie währenddessen in Sicherheit wiegen.

Solche Anzeigen belegen jedoch nicht, dass das Geld tatsächlich auf einem Bankkonto für den Anleger angelegt wurde. Wer über die genannten Websites Geld eingezahlt hat, sollte daher nicht bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit abwarten. Eine frühzeitige Prüfung kann helfen, noch bestehende Handlungsmöglichkeiten zu erkennen.

Was sollten Betroffene unternehmen?

Nehmen Sie keine weiteren Zahlungen vor. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Auszahlung von zusätzlichen Gebühren, Steuern oder anderen Vorabzahlungen abhängig gemacht wird. In Betrugsfällen führen weitere Überweisungen nicht die versprochene Auszahlung herbei, sondern führen lediglich zu weiteren Zahlungsverlangen und zur Vergrößerung des Verlusts.
Sichern Sie E-Mails, Verträge, Zahlungsbelege, Kontoverbindungen, Chatverläufe und Screenshots des angeblichen Kontos. Auch Telefonnummern und die Namen der Kontaktpersonen können für die Aufklärung von Bedeutung sein.

Eine anwaltliche Prüfung kann klären, welche Rückholungsmöglichkeiten und Ansprüche im konkreten Fall bestehen. Ob Gelder gesichert oder zurückgeführt werden können, hängt unter anderem vom Zahlungsweg, dem weiteren Geldfluss und den verfügbaren Erkenntnissen ab.

Fazit

Die BaFin-Warnung vor vantex-bank.com und vantex-bank.net begründet erhebliche Zweifel an den vermeintlichen Bankangeboten. Nach Angaben der Finanzaufsicht existiert in Deutschland und Frankreich kein Kreditinstitut namens Vantex Bank. Bereits Betroffene sollten weitere Zahlungen stoppen, ihre Beweise sichern und nicht bis zum Ende einer vereinbarten Laufzeit abwarten. Eine zeitnahe anwaltliche Prüfung kann klären, welche Möglichkeiten zur Rückholung des Geldes im Einzelfall bestehen.

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Unsere Kanzlei ist auf komplexe Kapitalanlagestreitigkeiten spezialisiert. Die Gründungspartner sind zugleich Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht – mit langjähriger Erfahrung im Bereich Anlagebetrug, insbesondere im Online-Trading- und Kryptobereich. Wir vertreten regelmäßig geschädigte Anleger bundesweit - vom Einzelmandat bis hin zu großvolumigen Serienbetrugsfällen.

Unsere Arbeitsweise ist klar strukturiert: Nach einer kostenfreien Ersteinschätzung erhalten unsere Mandanten vorab ein konkretes Angebot. Erst danach entscheiden sie, ob sie uns mandatieren möchten. Uns ist wichtig: Transparenz, Effizienz und Verlässlichkeit.

Sie sind nicht allein – handeln Sie jetzt

Zögern Sie nicht, wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines betrügerischen Online-Brokers geworden zu sein. Je früher wir aktiv werden können, desto besser stehen die Chancen, Ihr Geld zurückzuholen. Sie müssen sich nicht selbst um Anzeigen, Rückbuchungen oder Nachforschungen kümmern. Das übernehmen wir für Sie.

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Kontaktieren Sie uns ganz unkompliziert über unser Kontaktformular. Wir melden uns zügig bei Ihnen zurück.

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FAQ zu sparen-ratgeber.com und sachbearbeiter24.de
Häufig gestellte Fragen: 

1. Vor welchen Websites warnt die BaFin?
Die BaFin-Warnung vom 9. Oktober 2026 betrifft vantex-bank.com und vantex-bank.net. Die Behörde bezeichnet das Angebot als Fake-Bank.

2. Gibt es eine Vantex Bank in Deutschland oder Frankreich?
Nach Angaben der BaFin existiert weder in Deutschland noch in Frankreich ein Kreditinstitut unter diesem Namen. Damit widerspricht die Finanzaufsicht dem durch die Websites vermittelten Eindruck.

3. Welche Angebote werden auf vantex-bank.com beworben?
Der Internetauftritt bewirbt unter anderem Girokonten, Fremdwährungskonten, Goldkonten, Sparangebote, Finanzierungen und ein Festgeldkonto. Diese Darstellung belegt nicht, dass die Leistungen tatsächlich von einer Bank erbracht werden.

4. Ist eine angegebene Zulassungsnummer ein Sicherheitsnachweis?
Nein. Die bloße Angabe einer Zulassungsnummer auf einer Website bestätigt weder die Identität des Betreibers noch dessen Berechtigung. Hier ist insbesondere die ausdrückliche BaFin-Warnung zu berücksichtigen.

5. Sollte ich bei einer Festgeldanlage das Laufzeitende abwarten?
Nein. Wer über das vermeintliche Bankangebot Geld eingezahlt hat, sollte angesichts der Warnung zeitnah handeln und die Rückholungsmöglichkeiten prüfen lassen.

6. Beweist das Guthaben im Kundenportal, dass mein Geld sicher ist?
Nein. Eine digitale Guthabenanzeige ist kein unabhängiger Beleg dafür, dass das Geld tatsächlich angelegt wurde oder zur Auszahlung bereitsteht.

7. Was kann ich nach einer Überweisung unternehmen?
Sichern Sie sämtliche Beweise und lassen Sie mögliche Rückholungsmaßnahmen sowie Ansprüche anwaltlich prüfen.

8. Sollte ich Gebühren oder Steuern zahlen, um eine Auszahlung zu erhalten?
Leisten Sie angesichts der Warnung keine weiteren Zahlungen. Zusätzliche Forderungen zur angeblichen Freigabe eines Guthabens sind ein weiteres Warnzeichen und können zu zusätzlichen Verlusten führen.
 

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