
Becker & Brandt:
Ist becker-brandt.com seriös?
Auf der Website becker-brandt.com wird eine angeblich exklusive Gemeinschaft für Trader und Anleger beworben. Interessenten sollen über verschiedene Kontomodelle am Online-Trading teilnehmen können. Die geforderten Einzahlungen reichen dabei bis zu 250.000 Euro.
Beworben werden unter anderem ein Trading-Dashboard, Marktanalysen, Handelssignale, persönliche Ansprechpartner und der Handel mit Hebelwirkung. Aufgrund erheblicher Unklarheiten über die Betreiber und einer Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sollten Anleger bei dem Angebot äußerste Vorsicht walten lassen.
Wer steht hinter becker-brandt.com?
Auf der Website werden ein „Michael Goldberg“ als CEO, eine „Elizabeth Cillo“ als CFO und ein „Bradley Bernard“ als COO genannt. Als Hauptsitz wird lediglich „Canary Wharf, London“ angegeben. Daneben sollen Niederlassungen in Montréal und Brüssel bestehen.
Eine eindeutig bezeichnete Betreibergesellschaft ist auf der frei zugänglichen Website dagegen nicht erkennbar. Auch eine Handelsregisternummer oder eine konkrete aufsichtsrechtliche Erlaubnis wird nicht genannt.
Für Anleger bleibt damit unklar, mit welchem Unternehmen sie überhaupt einen Vertrag schließen, wer ihre Gelder entgegennimmt und gegen wen mögliche Rückzahlungsansprüche geltend gemacht werden könnten. Eine solche fehlende Transparenz stellt bei einem Online-Trading-Angebot ein erhebliches Warnsignal dar und ist insbesondere aus Fällen des Online-Trading-Betruges, einer Form des Anlagebetrugs im Internet bekannt.
BaFin warnt vor becker-brandt.com
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat inzwischen eine Warnung zu becker-brandt.com veröffentlicht.
Nach den Erkenntnissen der BaFin bieten die Betreiber über die Website Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen in Deutschland an, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis zu verfügen. Die Betreiber werden nach Angaben der Behörde nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die behördliche Warnung verstärkt die bereits aufgrund der unklaren Betreiberstruktur bestehenden Bedenken erheblich.
Sind angezeigte Gewinne tatsächlich vorhanden?
Bei problematischen Online-Trading-Plattformen werden Anlegern häufig vermeintliche Gewinne oder steigende Kontostände angezeigt. Solche Darstellungen belegen jedoch nicht, dass tatsächlich entsprechende Handelsgeschäfte durchgeführt wurden oder dass das angezeigte Guthaben zur Auszahlung bereitsteht. Wenn es sich um Betrug handelt, sind die Gewinne und Guthaben erfahrungsgemäß nur fingiert und die gesamte Trading-Oberfläche eine reine – wenn auch professionell anmutende – Simulation.
Entscheidend ist, ob Anleger eine Auszahlung tatsächlich erhalten. Werden Auszahlungen von zusätzlichen Zahlungen, angeblichen Steuern, Versicherungen, Provisionen oder Freischaltgebühren abhängig gemacht, sollten keine weiteren Gelder überwiesen werden.
Was sollten Betroffene unternehmen?
Betroffene sollten keine weiteren Zahlungen leisten. Sämtliche Beweise und Unterlagen sollten vollständig gesichert werden. Hierzu gehören insbesondere:
- Überweisungs- und Zahlungsbelege,
- Empfängerkonten und Wallet-Adressen,
- E-Mails und Chatverläufe,
- Telefonnummern und Kontaktdaten,
- Vertragsunterlagen sowie
- Screenshots des angeblichen Handelskontos.
Zudem empfiehlt es sich, sich zügig an einen auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden.
Fazit
Bei becker-brandt.com bestehen erhebliche Zweifel an der Seriosität des Angebots. Insbesondere bleibt unklar, welche Gesellschaft tatsächlich hinter der Website steht und wer für die Entgegennahme der Anlegergelder verantwortlich ist.
Hinzu kommt die ausdrückliche Warnung der BaFin. Betroffene sollten daher kein weiteres Geld an Becker & Brandt überweisen, sämtliche Unterlagen sichern und zeitnah anwaltlichen Rat einholen.
Warum HÖLLBACH Rechtsanwälte?
Unsere Kanzlei ist auf komplexe Kapitalanlagestreitigkeiten spezialisiert. Die Gründungspartner sind zugleich Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht – mit langjähriger Erfahrung im Bereich Anlagebetrug, insbesondere im Online-Trading- und Kryptobereich. Wir vertreten regelmäßig geschädigte Anleger bundesweit - vom Einzelmandat bis hin zu großvolumigen Serienbetrugsfällen.
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FAQ zu Becker & Brandt
Häufig gestellte Fragen:
1. Ist Becker & Brandt beziehungsweise becker-brandt.com seriös?
Aufgrund der unklaren Betreibergesellschaft, der fehlenden Angaben zu einer aufsichtsrechtlichen Erlaubnis und der Warnung der BaFin bestehen erhebliche Zweifel an der Seriosität des Angebots.
2. Wer betreibt die Website becker-brandt.com?
Eine eindeutig bezeichnete und überprüfbare Betreibergesellschaft ist auf der frei zugänglichen Website nicht erkennbar. Zwar werden einzelne Führungspersonen genannt, die rechtlich verantwortliche Gesellschaft bleibt jedoch unklar.
3. Gibt es eine BaFin-Warnung zu Becker & Brandt?
Ja. Die BaFin warnt vor Angeboten auf becker-brandt.com. Nach Angaben der Behörde werden dort Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten.
4. Wird Becker & Brandt von der BaFin beaufsichtigt?
Nein. Nach der veröffentlichten Warnmeldung werden die Betreiber von becker-brandt.com nicht von der BaFin beaufsichtigt.
5. Sollte ich noch weiteres Geld einzahlen?
Nein. Insbesondere bei Auszahlungsproblemen oder Forderungen nach zusätzlichen Gebühren, Steuern oder Sicherheitsleistungen sollten keine weiteren Zahlungen geleistet werden.
6. Was ist zu tun, wenn eine Auszahlung verweigert wird?
Betroffene sollten die Kommunikation und sämtliche Zahlungsunterlagen sichern. Anschließend sollte geprüft werden, welche Rückforderungsmöglichkeiten gegen die beteiligten Zahlungsempfänger oder Zahlungsdienstleister bestehen.
7. Können bereits gezahlte Beträge zurückgefordert werden?
Ob eine Rückforderung möglich ist, hängt insbesondere vom Zahlungsweg, den beteiligten Konten oder Wallets und dem zeitlichen Ablauf ab. Die Erfolgsaussichten müssen im jeweiligen Einzelfall geprüft werden.
8. Welche Unterlagen werden für eine rechtliche Prüfung benötigt?
Wichtig sind insbesondere Zahlungsbelege, Kontoauszüge, Transaktionsbelege, E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern, Screenshots der Plattform sowie alle Unterlagen zu angeblichen Handelsgeschäften und Auszahlungsforderungen.