Finger tippt auf eine Tastatur mit dem Text "Online-Trading-Betrug" und einem Vorhängeschloss.

Broker verlangt vor Auszahlung Steuern + Gebühren: 
Was können Betroffene tun?

Das Trading-Konto zeigt Gewinne, doch ausgezahlt wird nichts. Stattdessen verlangt der angebliche Broker eine weitere Überweisung: für Steuern, eine Provision oder die Freigabe des Guthabens. Solche Forderungen sind ein typisches Warnsignal für Online-Trading-Betrug. Wer jetzt noch einmal zahlt, riskiert einen weiteren Verlust. Betroffene sollten daher noch vor einer Zahlung die Forderung und ihre bisherigen Einzahlungen zeitnah von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.

„Erst die Steuer bezahlen, dann erhalten Sie Ihr Geld“

So oder ähnlich werden zusätzliche Zahlungen bei Trading-Betrug häufig begründet. Bis zum Auszahlungswunsch verläuft der Kontakt oft reibungslos: Der Ansprechpartner meldet sich regelmäßig, erläutert angebliche Handelsgeschäfte und empfiehlt weitere Einzahlungen. Im Kundenkonto steigen die Gewinne.

Sobald Geld ausgezahlt werden soll, ändern sich die Bedingungen. Nun müsse zunächst eine Steuer beglichen, eine Erfolgsprovision bezahlt oder das Konto für den Transfer freigeschaltet werden. Der Vorschlag, den geforderten Betrag vom angezeigten Guthaben abzuziehen, wird abgelehnt. Stattdessen soll frisches Geld auf ein vorgegebenes Konto oder an eine Wallet fließen.

Diese Forderung ist kein Beleg dafür, dass das Guthaben tatsächlich vorhanden ist. Bei einer betrügerischen Plattform werden die angezeigten Gewinne lediglich vorgespiegelt.

Nicht jede „Steuerforderung“ ist eine Steuer

Kapitalerträge können steuerpflichtig sein. Auch vereinbarte Gebühren oder Provisionen sind nicht grundsätzlich ungewöhnlich. Das rechtfertigt aber nicht jede Forderung eines angeblichen Brokers. Gerade weil in Online-Trading-Betrugssachverhalten solche Zahlungsverlangen fester Bestandteil der Betrugsmasche sind, sollten derartige Forderungen kritisch hinterfragt werden. Gerade wenn der Betrag nicht aus den angezeigten Gewinnen abgeführt werden kann, sondern Gründe vorgebracht werden, weshalb eine neue Überweisung zur Begleichung der Forderung vonnöten sein soll.

Zu prüfen ist, wofür der Betrag verlangt wird, wer ihn erhalten soll und worauf die Forderung beruht. Eine als „Steuer“ bezeichnete Überweisung an ein fremdes Konto oder eine Wallet ist nicht schon deshalb eine ordnungsgemäße Steuerzahlung.

Auch eine detaillierte Abrechnung beweist nicht, dass der geforderte Betrag tatsächlich geschuldet ist. Online-Trading-Betrüger fälschen auch Steuerbescheide, Gebührenabrechnungen und andere Unterlagen, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.

Bereits Geld überwiesen – welche Möglichkeiten bestehen?

Wurden neben den ursprünglichen Einzahlungen auch angebliche Steuern oder Gebühren bezahlt, sollten sämtliche Zahlungen geprüft werden. Aus den Belegen kann sich ergeben, welche Konten oder Wallets das Geld erhalten haben und welche Banken oder Zahlungsdienstleister beteiligt waren.

Ein auf Online-Trading-Betrug spezialisierter Rechtsanwalt kann prüfen, gegen wen Rückzahlungs- oder Schadensersatzansprüche in Betracht kommen und welche weiteren Maßnahmen sinnvoll sind. Ob Geld zurückerlangt werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Eine Rückzahlung lässt sich nicht garantieren. Umso wichtiger ist es, möglichst umfassend tätig zu werden. Zudem ist eine möglichst zeitnahe Kontaktaufnahme sinnvoll.

Was sollten Betroffene unternehmen?

Leisten Sie bei diesen Warnzeichen keine weiteren Zahlungen zur angeblichen Freigabe des Guthabens. Sichern Sie Zahlungsbelege, Empfängerdaten, E-Mails und Chatverläufe. Bewahren Sie auch die Steuer-, Provisions- und Gebührenforderungen sowie Screenshots des Kundenkontos und der Auszahlungsanträge auf.

Wenden Sie sich zeitnah an einen auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Rechtsanwalt. Anhand der Unterlagen kann dieser die Forderungen prüfen und beurteilen, welche Möglichkeiten in Ihrer Angelegenheit bestehen.

Fazit

Eine zusätzliche Überweisung soll angeblich den Weg zur Auszahlung öffnen. Bei Trading-Betrug führt sie häufig nur zur nächsten Forderung. Angezeigte Gewinne, Zahlungsfristen oder Schreiben mit Behördenlogos bieten keine Sicherheit, dass anschließend Geld ausgezahlt wird.

Wer bereits investiert hat, sollte weitere Zahlungen unterlassen und die vorhandenen Beweise sichern. Ratsam ist eine zügige Kontaktaufnahme mit einem spezialisierten Rechtsanwalt – auch dann, wenn die Plattform noch erreichbar ist und der angebliche Broker weiterhin eine Auszahlung verspricht.

Warum HÖLLBACH Rechtsanwälte?

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Sie sind nicht allein – handeln Sie jetzt

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FAQ zu Steuern und Gebühren vor Trading-Auszahlung
Häufig gestellte Fragen: 

1. Ist eine Steuerforderung vor der Auszahlung immer Betrug?
Nicht jede steuerliche Forderung ist unberechtigt. Wird die Auszahlung aber von einer zusätzlichen Überweisung auf ein vorgegebenes Konto oder an eine Wallet abhängig gemacht, ist das ein erhebliches Warnsignal. Die konkrete Forderung sollte anwaltlich geprüft werden.

2. Warum wird die angebliche Steuer nicht vom Guthaben abgezogen?
Bei betrügerischen Plattformen soll häufig eine weitere Einzahlung erreicht werden. Die Ablehnung einer Verrechnung beweist für sich allein keinen Betrug, kann zusammen mit anderen Umständen aber den Verdacht verstärken.

3. Darf ein Broker eine Provision verlangen?
Eine wirksam vereinbarte Provision kann berechtigt sein. Ob eine konkrete Forderung besteht, hängt unter anderem von der Vereinbarung und den tatsächlich erbrachten Leistungen ab. Die Bezeichnung „Erfolgsprovision“ allein begründet keinen Anspruch.

4. Ist ein Schreiben mit Behördenlogo ein verlässlicher Nachweis?
Nein. Logos, Stempel und Unterschriften können kopiert oder gefälscht werden. Entscheidend ist, ob das Schreiben echt ist und die behauptete Forderung tatsächlich besteht.

5. Was gilt, wenn nach der Zahlung eine neue Gebühr verlangt wird?
Das ist ein typisches Muster bei Trading-Betrug. Betroffene sollten keine weiteren Zahlungen leisten und sämtliche Forderungen zusammen mit den bisherigen Einzahlungen anwaltlich prüfen lassen.

6. Beweist eine frühere kleine Auszahlung die Seriosität?
Nein. Bei Betrugsmaschen können kleinere Beträge ausgezahlt werden, um Vertrauen aufzubauen und höhere Einzahlungen zu erreichen.

7. Können auch bereits gezahlte Steuern oder Gebühren zurückgefordert werden?
Auch diese Zahlungen können Gegenstand der anwaltlichen Prüfung sein. Ob Handlungsmöglichkeiten bestehen und durchgesetzt werden können, hängt insbesondere von den Empfängern und den Umständen der Zahlungen ab.
 

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