
Venator24 (venator24.com):
Warnung vor dem Anbieter
Wer über venator24.com Finanz- oder Kryptodienstleistungen angeboten bekommt, sollte vorsichtig sein. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 31. August 2026 eine ausdrückliche Warnung zu der Internetseite veröffentlicht.
Nach Angaben der Finanzaufsicht bieten die bislang unbekannten Betreiber über venator24.com Finanz- beziehungsweise Kryptowerte-Dienstleistungen an, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis zu verfügen. Eine Beaufsichtigung durch die BaFin findet nicht statt.
Hinzu kommen weitere Auffälligkeiten, die erhebliche Zweifel an der Seriosität und Transparenz des Angebots begründen.
Kurz erklärt
Nach der Veröffentlichung der BaFin sprechen insbesondere folgende Punkte für besondere Vorsicht:
- Die tatsächlichen Betreiber von Venator24 sind unbekannt.
- Es fehlt die erforderliche aufsichtsrechtliche Erlaubnis.
- Venator24 wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
- Auf der Website fehlt ein rechtsgültiges Impressum.
- Die dort angegebene Geschäftsanschrift in Berlin dürfte lediglich eine Scheinadresse sein.
Wer bereits Geld über Venator24 eingezahlt hat, sollte insbesondere dann vorsichtig sein, wenn eine Auszahlung nicht erfolgt oder zunächst weitere Zahlungen verlangt werden.
Wer betreibt venator24.com?
Ein wesentlicher Problempunkt bei Venator24 ist die fehlende Transparenz über die tatsächlichen Betreiber.
Bei einem seriösen Finanzdienstleister sollte nachvollziehbar sein, welche Gesellschaft Vertragspartner des Kunden ist, wo diese ihren Sitz hat, wer für das Unternehmen verantwortlich ist und unter welcher aufsichtsrechtlichen Erlaubnis die angebotenen Finanzdienstleistungen erbracht werden.
Bei venator24.com ist dies nach den Feststellungen der BaFin gerade nicht der Fall. Die Behörde spricht ausdrücklich von unbekannten Betreibern.
Auch die auf der Website genannte Berliner Adresse schafft keine ausreichende Klarheit.
Eine professionell gestaltete Website und eine deutsche Geschäftsanschrift sind daher keine verlässlichen Anzeichen dafür, dass hinter einem Online-Trading-Angebot tatsächlich ein seriöses und beaufsichtigtes Unternehmen steht.
Keine BaFin-Erlaubnis für Venator24
Besonders schwer wiegt die Feststellung der BaFin, dass über venator24.com Finanz- beziehungsweise Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten werden.
Wer in Deutschland erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen anbietet, benötigt hierfür grundsätzlich die entsprechende aufsichtsrechtliche Zulassung. Auch für bestimmte Dienstleistungen rund um Kryptowerte bestehen regulatorische Vorgaben.
Nach den Erkenntnissen der BaFin verfügen die unbekannten Betreiber von Venator24 über eine solche Erlaubnis nicht. Die Plattform unterliegt damit auch keiner Beaufsichtigung durch die deutsche Finanzaufsicht.
Anleger sollten dies als erhebliches Warnsignal berücksichtigen.
Auszahlung bei Venator24? Keine weiteren Zahlungen vorschnell leisten
Problematisch wird es insbesondere dann, wenn bereits Geld eingezahlt wurde und eine gewünschte Auszahlung plötzlich von weiteren Zahlungen abhängig gemacht wird.
Bei zweifelhaften Online-Trading-Plattformen werden Betroffenen häufig angebliche Gründe genannt, weshalb ihr vermeintliches Guthaben noch nicht ausgezahlt werden könne. Gefordert werden beispielsweise zusätzliche Zahlungen für:
- Steuern,
- Provisionen,
- Versicherungen,
- Sicherheitsleistungen,
- Liquiditätsnachweise oder
- angebliche Freischalt- und Bearbeitungsgebühren.
Derartige Forderungen sollten sehr kritisch geprüft werden.
Insbesondere sollte nicht allein deshalb weiteres Geld eingezahlt werden, weil anschließend die Auszahlung eines angeblichen Guthabens oder Gewinns versprochen wird.
Auch hohe Gewinne, die innerhalb eines Online-Kontos angezeigt werden, belegen nicht, dass dieses Geld tatsächlich vorhanden ist oder ausgezahlt werden kann.
Was sollten Betroffene unternehmen?
Wer bereits Zahlungen im Zusammenhang mit Venator24 geleistet hat, sollte möglichst früh prüfen lassen, welche Möglichkeiten noch bestehen.
1. Keine weiteren Einzahlungen vornehmen
Wer mit zusätzlichen Zahlungsforderungen konfrontiert wird, sollte nicht vorschnell weiteres Geld überweisen. Gerade wenn eine Auszahlung immer wieder von neuen Voraussetzungen abhängig gemacht wird, ist besondere Vorsicht geboten.
2. Zahlungswege und Beweise sichern
Wichtig sind insbesondere Überweisungsbelege, Empfängerkonten, Wallet-Adressen, Transaktionsdaten, E-Mails, Telefonnummern, Chatverläufe, Namen angeblicher Ansprechpartner und Screenshots des vermeintlichen Handelskontos.
Diese Informationen können für die Nachverfolgung der Zahlungen und weitere rechtliche Maßnahmen entscheidend sein.
3. Rückhol- und Ermittlungsmaßnahmen prüfen lassen
Je nach Zahlungsweg kommen unterschiedliche Maßnahmen in Betracht. Bei Banküberweisungen können beispielsweise die beteiligten Banken und Zahlungsempfänger überprüft werden. Bei Kryptowährungen können Wallet-Adressen und Blockchain-Transaktionen Anhaltspunkte für den weiteren Geldfluss liefern.
Es wird empfohlen, auf Online-Trading-Betrug spezialisierte Rechtsanwälte mit der Prüfung zu beauftragen.
Vorsicht vor Recovery Scam nach Venator24
Wer bereits Geld verloren hat, muss zusätzlich mit sogenannten Recovery Scams rechnen.
Dabei melden sich angebliche Ermittlungsunternehmen, Blockchain-Experten, Behördenmitarbeiter oder Geldrückholfirmen unaufgefordert bei den Geschädigten. Häufig wird behauptet, das verlorene Geld sei bereits gefunden, eingefroren oder sichergestellt worden.
Für die Auszahlung sollen dann erneut Gebühren, Steuern oder Sicherheitsleistungen gezahlt werden.
Solche Kontaktaufnahmen sollten besonders kritisch geprüft werden. Die Kenntnis eines früheren Verlusts ist kein Beweis dafür, dass der neue Ansprechpartner tatsächlich Zugriff auf das verlorene Geld hat.
Fazit
Für venator24.com bestehen erhebliche Warnsignale. Die BaFin warnt ausdrücklich vor der Website und ermittelt gegen die bislang unbekannten Betreiber. Nach Erkenntnissen der Behörde werden Finanz- beziehungsweise Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten. Eine Beaufsichtigung durch die BaFin besteht nicht.
Zusätzlich fehlt es an einem rechtsgültigen Impressum. Auch die auf der Website angegebene Berliner Geschäftsanschrift dürfte nach Einschätzung der Finanzaufsicht lediglich eine Scheinadresse sein.
Von neuen Einzahlungen ist angesichts dieser Umstände abzuraten.
Wer bereits Geld über Venator24 gezahlt hat, sollte insbesondere bei Problemen mit einer Auszahlung keine weiteren Forderungen ungeprüft erfüllen. Entscheidend ist vielmehr, die Zahlungswege zu sichern und zeitnah zu prüfen, welche rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten zur Rückverfolgung der Gelder bestehen.
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FAQ zu Primary Markets
Häufig gestellte Fragen:
1. Warnt die BaFin vor venator24.com?
Ja. Die BaFin hat am 31. August 2026 vor der Website venator24.com gewarnt und mitgeteilt, dass sie gegen die unbekannten Betreiber ermittelt.
2. Ist Venator24 von der BaFin zugelassen?
Nach den Erkenntnissen der BaFin verfügen die Betreiber nicht über die erforderliche Erlaubnis für die angebotenen Finanz- beziehungsweise Kryptowerte-Dienstleistungen. Sie werden auch nicht von der BaFin beaufsichtigt.
3. Wer steckt hinter Venator24?
Dies ist bislang nicht eindeutig erkennbar. Die BaFin bezeichnet die Betreiber als unbekannt. Zudem fehlt auf der Website ein rechtsgültiges Impressum und die dort angegebene Berliner Geschäftsadresse dürfte lediglich eine Scheinadresse sein.
4. Was tun, wenn Venator24 die Auszahlung verweigert?
Weitere Zahlungen sollten zunächst nicht geleistet werden. Stattdessen sollten sämtliche Kommunikations- und Zahlungsdaten gesichert werden. Anschließend kann geprüft werden, ob gegenüber Banken, Zahlungsdienstleistern oder Zahlungsempfängern Maßnahmen möglich sind und ob eine Strafanzeige sinnvoll ist.
5. Was tun, wenn nachträglich Steuern oder Gebühren verlangt werden?
Solche Forderungen sollten nicht ungeprüft erfüllt werden. Bei unseriösen Trading-Angeboten werden angebliche Steuern, Gebühren oder Sicherheitsleistungen häufig als Voraussetzung für eine Auszahlung verlangt. Eine weitere Einzahlung führt dann in der Regel nicht zur versprochenen Auszahlung.