Bankkarte nach Phishing-Angriff an Angelhaken. Anwaltliche Hilfe und rechtliche Unterstützung durch HÖLLBACH Rechtsanwälte

Phishing-Angriff nach Bankenumbenennung:
Geld vom Konto verschwunden - was ist jetzt zu tun?  

Nach einer vermeintlichen Umstellung des Online-Bankings fehlt Geld auf Ihrem Konto? Eine gefälschte E-Mail, eine nachgebaute Anmeldeseite oder eine angebliche Sicherheitsfreigabe können dahinterstecken. Betrüger nutzen tatsächliche Änderungen bei Banken, um Zugangsdaten abzugreifen und Zahlungen auszulösen. Lassen Sie zeitnah anwaltlich prüfen, ob Ihre Bank den Schaden erstatten muss. Auch eine bereits erklärte Ablehnung der Bank sollte nicht ungeprüft hingenommen werden.

Bankumbenennung als Vorwand für Phishing, z.B. Openbank by Santander

Ein neuer Bankname, eine Fusion oder ein geändertes Sicherheitsverfahren bieten Betrügern einen konkreten Anlass für gefälschte Nachrichten. Angeblich müssen Kunden ihren Online-Zugang bestätigen, ihre Daten aktualisieren oder eine Banking-App neu aktivieren. Ein Link führt auf eine Website, die dem echten Online-Banking zum Verwechseln ähnlich sieht.

Ein aktuelles Beispiel ist die Umstellung von Santander in Deutschland auf „Openbank by Santander“. Am 28. September 2026 wurde der Beginn der schrittweisen Markenumstellung bekannt gegeben. Eine solche tatsächliche Veränderung kann als Vorwand für Phishing-Mails dienen. Die Namensänderung bestätigt jedoch keineswegs, dass eine darauf bezogene E-Mail echt ist.

Angebliche Umstellung – tatsächlicher Zugriff auf das Konto

Auf der gefälschten Anmeldeseite werden zunächst Zugangsdaten abgefragt. Anschließend verlangen die Täter möglicherweise eine TAN, einen Aktivierungscode oder eine Bestätigung in der Banking-App. Teilweise drohen sie mit einer Kontosperrung, falls die angebliche Umstellung nicht innerhalb einer kurzen Frist abgeschlossen wird.

Die abgegriffenen Daten können den Tätern den Zugriff auf das Konto ermöglichen. Weitere Bestätigungen können dazu dienen, ein fremdes Gerät für das Freigabeverfahren zu registrieren oder Überweisungen auszulösen. Openbank warnt selbst vor gefälschten Nachrichten, nachgebauten Anmeldeseiten und dem Missbrauch von Aktivierungscodes.

Eine vermeintliche Sicherheitsmaßnahme kann damit gerade den Kontozugriff ermöglichen, den sie angeblich verhindern soll.

Phishing: Wann muss die Bank das Geld erstatten?

Bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen sieht § 675u BGB grundsätzlich eine unverzügliche Erstattung durch die Bank vor. Maßgeblich ist insbesondere, ob der Kunde der konkreten Zahlung zugestimmt hat. Wer lediglich glaubte, einen Zugang zu bestätigen oder eine technische Umstellung freizugeben, hat damit nicht zwangsläufig eine Überweisung autorisiert.

Die protokollierte Nutzung einer TAN oder eine App-Freigabe beantwortet die Haftungsfrage deshalb nicht allein. Nach § 675w BGB beweist eine aufgezeichnete Authentifizierung nicht notwendigerweise, dass der Kunde die Zahlung autorisiert oder grob fahrlässig gehandelt hat. Die Bank muss ihre Einwände anhand des konkreten Vorgangs belegen.

EuGH: Grobe Fahrlässigkeit rechtfertigt keine sofortige Ablehnung

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 15. Oktober 2026, C-70/25, klargestellt: Bei einer nicht autorisierten Zahlung darf die Bank die unverzügliche Erstattung nicht allein mit dem Vorwurf verweigern, der Kunde habe grob fahrlässig gehandelt.
Die Erstattung und die Frage, wer den Schaden letztlich tragen muss, sind zu unterscheiden. Grundsätzlich muss die Bank zunächst erstatten. Will sie anschließend Ersatz vom Kunden verlangen, muss sie eine entsprechende vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und deren Ursächlichkeit für den Schaden nachweisen.

Eine Ausnahme von der sofortigen Erstattungspflicht besteht bei berechtigten Gründen für den Verdacht, dass der Kunde selbst betrügerisch gehandelt hat, wenn die Bank diese Gründe der zuständigen nationalen Behörde schriftlich mitteilt.
Das Urteil setzt eine nicht autorisierte Zahlung voraus. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, muss anhand des tatsächlichen Ablaufs geklärt werden.

Bank lehnt die Erstattung nach Phishing ab – was nun?

Banken verweisen bei einer Ablehnung häufig auf korrekte Zugangsdaten oder eine ordnungsgemäße Freigabe. Entscheidend bleibt jedoch, wie sich der Sachverhalt im konkreten Einzelfall darstellte.

Für die anwaltliche Prüfung sind insbesondere die ursprüngliche Nachricht, Screenshots, Freigabetexte, Angaben zu einer möglichen Geräteaktivierung und die Transaktionsprotokolle der Bank relevant. Auch die Begründung eines Ablehnungsschreibens der Bank muss rechtlich eingeordnet werden.

Die Zustimmung zur Zahlung und eine mögliche Verletzung von Sorgfaltspflichten sind getrennt zu prüfen. Eine pauschale Ablehnung der Bank wegen angeblich grober Fahrlässigkeit wird dieser Unterscheidung nicht gerecht.

Anwaltliche Unterstützung bei Phishing und unberechtigten Überweisungen

HÖLLBACH Rechtsanwälte unterstützt Phishing-Geschädigte bei der Prüfung und Durchsetzung ihrer Ansprüche. Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen wir den Ablauf, die vorliegenden Nachweise und die Einwände der Bank.

Wurde nach einer angeblichen Banking-Umstellung Geld von Ihrem Konto abgebucht oder hat Ihre Bank eine Erstattung bereits abgelehnt? Kontaktieren Sie uns zeitnah und lassen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen.

Fazit

Eine echte Bankumbenennung macht eine darauf bezogene E-Mail nicht vertrauenswürdig. Wurde nach einer vermeintlichen Umstellung Geld von Ihrem Konto abgebucht, kommt ein Erstattungsanspruch gegen die Bank in Betracht. Eine TAN-Nutzung oder der pauschale Vorwurf grober Fahrlässigkeit schließen diesen Anspruch nicht aus. Lassen Sie den konkreten Ablauf und eine etwaige Ablehnung Ihrer Bank zeitnah anwaltlich prüfen.

Warum HÖLLBACH Rechtsanwälte?

Unsere Kanzlei ist auf komplexe Kapitalanlagestreitigkeiten spezialisiert. Die Gründungspartner sind zugleich Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht – mit langjähriger Erfahrung im Bereich Anlagebetrug. Wir vertreten regelmäßig geschädigte Anleger bundesweit - vom Einzelmandat bis hin zu großvolumigen Serienbetrugsfällen.

Unsere Arbeitsweise ist klar strukturiert: Nach einer kostenfreien Ersteinschätzung erhalten unsere Mandanten vorab ein konkretes Angebot. Erst danach entscheiden sie, ob sie uns mandatieren möchten. Uns ist wichtig: Transparenz, Effizienz und Verlässlichkeit.

Sie sind nicht allein – handeln Sie jetzt

Zögern Sie nicht, wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines betrügerischen Phishing-Angriffs geworden zu sein. Je früher wir aktiv werden können, desto besser stehen die Chancen, Ihr Geld zurückzuholen. Sie müssen sich nicht selbst um Anzeigen, Rückbuchungen oder Nachforschungen kümmern. Das übernehmen wir für Sie.

Kontaktaufnahme

Kontaktieren Sie uns ganz unkompliziert über unser Kontaktformular. Wir melden uns zügig bei Ihnen zurück.

Für Ihre Anfrage entstehen keine Kosten. Bevor Kosten entstehen, erhalten Sie von uns ein klares Angebot oder wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. 
 

FAQ zu Phishing nach Bankenumbenennung
Häufig gestellte Fragen: 

1. Warum nutzen Betrüger eine Bankumbenennung für Phishing?

Eine tatsächliche Namensänderung liefert einen Vorwand für gefälschte Nachrichten. Die Täter behaupten beispielsweise, der Online-Zugang müsse wegen der Umstellung bestätigt oder ein Sicherheitsverfahren neu aktiviert werden.
 

2. Was können Täter mit abgegriffenen Zugangsdaten und Codes tun?

Je nach Verfahren können sie auf das Konto zugreifen, ein eigenes Gerät für das Freigabeverfahren registrieren oder Zahlungen auslösen. Welche Handlungen tatsächlich vorgenommen wurden, muss im Einzelfall geprüft werden.
 

3. Muss die Bank nach einem Phishing-Angriff immer erstatten?

Ein Erstattungsanspruch nach § 675u BGB setzt insbesondere voraus, dass die betreffende Zahlung nicht autorisiert war. Außerdem ist zu prüfen, ob der Bank ein begründeter Gegenanspruch zusteht. Eine Erstattung lässt sich deshalb nicht für jeden Phishing-Fall pauschal zusagen. Eine ungeprüfte Hinnahme der ablehnenden Bankentscheidung ist nicht zu empfehlen.
 

4. Schließt eine TAN- oder App-Freigabe einen Erstattungsanspruch aus?

Nein. Eine dokumentierte Freigabe beweist nicht notwendigerweise die Zustimmung zur konkreten Zahlung. Entscheidend sind unter anderem die angezeigten Informationen und der tatsächliche Ablauf.
 

5. Was bedeutet das EuGH-Urteil C-70/25 für Phishing-Geschädigte?

Bei einer nicht autorisierten Zahlung darf die Bank die unverzügliche Erstattung nicht allein wegen angeblicher grober Fahrlässigkeit verweigern. Einen darauf gestützten Ersatzanspruch muss sie anschließend gesondert begründen und nachweisen.
 

6. Kann eine bereits erklärte Ablehnung der Bank überprüft werden?

Ja. Gerade wenn die Bank lediglich auf korrekte Zugangsdaten oder eine Freigabe verweist, sollten die Unterlagen und ihre rechtliche Begründung anwaltlich geprüft werden.

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