Finger tippt auf eine Tastatur mit dem Text "Online-Trading-Betrug" und einem Vorhängeschloss.

Online-Trading-Betrug erkennen:
Trading-Plattform verlangt Steuern oder Provisionen vor Auszahlung

Die Gewinne auf dem Trading-Konto steigen, doch eine Auszahlung bleibt aus. Stattdessen verlangt die Plattform zunächst eine Steuerzahlung, eine Provision oder eine Zahlung als „Liquiditätsnachweis“. Solchen Forderungen begegnen wir in unserer anwaltlichen Praxis regelmäßig. Sie treten häufig bei Online-Trading-Betrug auf und sind ernste Warnsignale. Betroffene sollten keine weiteren Zahlungen leisten und zeitnah prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen, bereits gezahltes Geld zurückzuerlangen.

Kurz erklärt

  • Angezeigte Kontostände und Gewinne belegen nicht, dass tatsächlich gehandelt wurde oder ein auszahlbares Guthaben vorhanden ist.
  • Angebliche Steuern, Provisionen und Liquiditätsnachweise können dazu dienen, Anleger zu weiteren Zahlungen zu bewegen.
  • Folgen auf eine Zahlung immer neue Auszahlungsbedingungen, verstärkt dies den Betrugsverdacht.
  • Rückholmöglichkeiten hängen insbesondere von den Zahlungswegen, den Zahlungsempfängern und den vorhandenen Belegen ab.

Warum verlangt die Trading-Plattform Geld vor der Auszahlung?

Bei einem typischen Online-Trading-Betrug beginnen Anleger mit einer überschaubaren Einzahlung. Ein angeblicher Berater hält regelmäßig Kontakt, erläutert vermeintliche Handelsgeschäfte und verweist auf steigende Gewinne. Die Entwicklung auf dem Handelskonto vermittelt den Eindruck, dass sich weitere Einzahlungen lohnen.

Die Schwierigkeiten beginnen, sobald Anleger ihr Geld ausgezahlt haben möchten. Nun wird eine zusätzliche Zahlung zur Voraussetzung erklärt: Eine angebliche Steuer müsse beglichen, eine Provision bezahlt oder die Auszahlung durch einen Liquiditätsnachweis abgesichert werden. Auch Begriffe wie „Wallet-Freischaltung“ oder „Bearbeitungsgebühr“ werden verwendet.

Besonders auffällig ist, wenn diese Forderungen erst bei der Auszahlungsanfrage auftauchen und sich die Bedingungen anschließend immer wieder ändern. Wer zahlt, erhält dann keine Auszahlung, sondern die nächste Zahlungsaufforderung. Die Aussicht auf das angezeigte Guthaben wird so zum Druckmittel, um weitere Beträge zu erlangen.

Angebliche Steuern vor Auszahlung: ein ernstes Warnsignal

Die Bezeichnung „Kapitalertragsteuer“ kann einer Zahlungsforderung einen offiziellen Anschein geben. Bei einem betrügerischen Angebot dient sie dazu, die zusätzliche Zahlung als unvermeidbare Voraussetzung darzustellen. Anleger sollen glauben, ihr Gewinn werde unmittelbar nach Begleichung der angeblichen Steuer freigegeben.

Misstrauen ist insbesondere angebracht, wenn die Zahlung auf ein gesondertes Konto oder an eine Wallet erfolgen soll, der Empfänger nicht nachvollziehbar erklärt wird und eine Verrechnung mit dem angeblich vorhandenen Guthaben ausgeschlossen ist.

Die bloße Bezeichnung als Steuer belegt weder eine tatsächliche Steuerpflicht noch, dass das Geld an eine zuständige Stelle gelangt.
Ob eine konkrete Forderung berechtigt ist, lässt sich nur anhand des tatsächlichen Geschäfts, der Unterlagen und der beteiligten Stellen beurteilen. Bei wechselnden Forderungen und ausbleibenden Auszahlungen steht jedoch der Verdacht im Raum, dass weitere Einzahlungen erlangt werden sollen.

Provision und Liquiditätsnachweis: Warum soll nochmals eingezahlt werden?

Eine angebliche Provision wird häufig mit den auf der Plattform angezeigten Gewinnen begründet. Der Berater habe erfolgreich gehandelt und müsse zunächst bezahlt werden. Gleichzeitig soll es unmöglich sein, seine Vergütung vom vorhandenen Guthaben abzuziehen. Damit wird eine neue Einzahlung verlangt, obwohl das Konto angeblich ausreichend Geld ausweist.

Bei einem sogenannten Liquiditätsnachweis sollen Anleger zusätzliches Geld überweisen, um ihre Zahlungsfähigkeit zu belegen. Entscheidend ist hier die Unterscheidung zwischen dem Nachweis vorhandener Mittel und der Forderung, einen weiteren Betrag an einen vorgegebenen Empfänger zu zahlen. Die Erklärung, das Geld werde anschließend zusammen mit dem Guthaben zurückgezahlt, bietet keine Sicherheit.

Gerade wenn nach einer bereits erfüllten Forderung die nächste Bedingung folgt, spricht dies für ein Vorgehen, bei dem die Auszahlung immer weiter hinausgeschoben wird.

Kann eine weitere Zahlung die Auszahlung freischalten?

Bei einer betrügerischen Trading-Plattform führt eine weitere Zahlung regelmäßig nicht zur versprochenen Auszahlung. Stattdessen wird häufig eine neue Begründung genannt, warum nochmals Geld benötigt werde. Aus einer angeblichen Steuer wird eine zusätzliche Provision, danach folgt etwa eine Freischaltungsgebühr oder ein Liquiditätsnachweis.

Auch eine schriftliche Zusage, es handle sich um die „letzte Zahlung“, belegt nicht, dass anschließend Geld ausgezahlt wird. Dass Anleger bereits erhebliche Beträge investiert haben, macht die nächste Forderung ebenfalls nicht verlässlicher. Es erhöht vielmehr den Druck, noch einmal zu zahlen, um die bisherigen Einzahlungen vermeintlich zu retten.

Sind die angezeigten Gewinne tatsächlich vorhanden?

Ein Kontostand auf einer Website ist zunächst nur eine Anzeige. Er belegt weder, dass die behaupteten Geschäfte stattgefunden haben, noch, dass ein entsprechendes Guthaben für die Auszahlung bereitsteht. Bei Online-Trading-Betrug können Einzahlungen und vermeintliche Gewinne auf der Plattform dargestellt werden, ohne dass diesen Zahlen tatsächlich verfügbare Vermögenswerte gegenüberstehen.

Für die Prüfung des Schadens und möglicher Ansprüche ist deshalb wesentlich, welche Beträge tatsächlich gezahlt wurden. Die ursprünglichen Einzahlungen und die späteren Zahlungen für angebliche Steuern, Provisionen oder Liquiditätsnachweise sollten dabei jeweils nachvollziehbar erfasst werden.

Welche Rückholmöglichkeiten bestehen nach den Zahlungen?

Ob Geld zurückerlangt werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind unter anderem die Zahlungsempfänger, die beteiligten Banken oder Kryptodienstleister und die verfügbaren Transaktionsdaten.

Im Rahmen einer anwaltlichen Prüfung kann untersucht werden, ob Rückholmaßnahmen über beteiligte Stellen in Betracht kommen und gegen wen Ansprüche geprüft werden können.

Was sollten Betroffene unternehmen?

  1. Beweise sichern: Plattformansichten, Kontostände und Auszahlungsanträge sowie Nachrichten über die geforderten Steuern, Provisionen oder Liquiditätsnachweise aufbewahren. Hinzu kommen Überweisungsbelege, Empfängerdaten, Wallet-Adressen und Transaktions-IDs. Auch Zusagen, wonach nach einer weiteren Zahlung die Auszahlung erfolgen werde, sind relevant.
     
  2. Keine weiteren Zahlungen leisten: Dies gilt auch dann, wenn ein angeblicher Berater eine unmittelbar bevorstehende Auszahlung verspricht oder die Forderung als letzte Voraussetzung bezeichnet.
     
  3. Den Fall zeitnah anwaltlich prüfen lassen: Dabei können die Zahlungswege, mögliche Anspruchsgegner und die rechtlichen sowie tatsächlichen Rückholmöglichkeiten untersucht werden.

Fazit

Wenn eine Trading-Plattform die Auszahlung von immer neuen Vorabzahlungen abhängig macht, ist dies ein ernstes Warnsignal für Online-Trading-Betrug. Die Bezeichnungen „Steuer“, „Provision“ oder „Liquiditätsnachweis“ machen eine solche Forderung nicht verlässlich. Betroffene sollten keine weiteren Zahlungen leisten und möglichst zeitnah anwaltlichen Rat einholen, um bestehende Rückholmöglichkeiten prüfen und ausschöpfen zu lassen.

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FAQ zu Vorabzahlungen bei Trading-Plattformen
Häufig gestellte Fragen: 

1. Der Broker verlangt eine Steuerzahlung auf eine Krypto-Wallet. Was bedeutet das?
Eine Wallet-Adresse belegt nicht, dass eine Zahlung an eine Steuerbehörde geht. Soll eine angebliche Steuer auf diesem Weg beglichen werden, obwohl eine Auszahlung verweigert wird, ist dies besonders prüfungsbedürftig. Zahlungsforderung, Empfänger und behaupteter Zweck müssen zusammen betrachtet werden.

2. Warum wird die Provision nicht vom vorhandenen Guthaben abgezogen?
Eine nachvollziehbare Erklärung dafür fehlt bei betrügerischen Angeboten häufig. Der Widerspruch zwischen einem angeblich hohen Guthaben und der Forderung nach einer neuen Einzahlung ist ein Warnsignal, insbesondere wenn trotz bereits geleisteter Zusatzbeträge keine Auszahlung erfolgt.

3. Ist eine Einzahlung als Liquiditätsnachweis dasselbe wie ein Nachweis über vorhandenes Vermögen?
Nein. Ein Nachweis über vorhandene Mittel und eine zusätzliche Zahlung an einen vorgegebenen Empfänger sind unterschiedliche Vorgänge. Wird die Auszahlung von einer solchen Zahlung abhängig gemacht, muss deren Grundlage geprüft werden. Die Zusage einer späteren Rückzahlung schafft keine Sicherheit.

4. Ist eine schriftliche Auszahlungsbestätigung verlässlich?
Sie allein belegt nicht, dass das Guthaben vorhanden ist oder ausgezahlt wird. Bei einem betrügerischen Angebot kann auch eine schriftliche Bestätigung dazu dienen, eine weitere Zahlung zu erreichen. Als Beleg für den Ablauf und die gemachten Zusagen kann sie dennoch relevant sein.

5. Was ist, wenn bereits Steuern oder Provisionen gezahlt wurden?
Auch diese Beträge gehören in die Prüfung. Für jede Zahlung sind Zeitpunkt, Betrag, Empfänger und Zahlungsweg relevant. Frühere Zahlungen sind kein Grund, die nächste Forderung ebenfalls zu erfüllen.

6. Können bei unterschiedlichen Empfängerkonten mehrere Ansatzpunkte bestehen?
Ja. Wenn Einzahlungen und Zusatzforderungen an verschiedene Empfänger gingen, können sich unterschiedliche Prüfungsansätze ergeben. Ob Ansprüche bestehen, ist für die jeweiligen Empfänger und Zahlungsvorgänge gesondert zu beurteilen.

7. Was bedeutet es, wenn nach einer Zusatzforderung der Plattformzugang gesperrt wird?
Die Sperrung erschwert den Zugriff auf die dort angezeigten Informationen und kann den Betrugsverdacht verstärken. Bereits gesicherte Screenshots, Nachrichten und Zahlungsbelege bleiben für eine Prüfung relevant. Der gesperrte Zugang bedeutet nicht automatisch, dass keine rechtlichen Möglichkeiten mehr bestehen.

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