Finger tippt auf eine Tastatur mit dem Text "Online-Trading-Betrug" und einem Vorhängeschloss.

Free Market 24/7-VitaDomus: Razzia
Kostenlose Interessensgemeinschaft für Geschädigte

Sie haben bei Free Market 24/7-VitaDomus Projekte KG Geld angelegt und möchten wissen, welche Möglichkeiten zur Rückforderung bestehen? Nach einer Großrazzia in Hamburg und Schleswig-Holstein wird wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs ermittelt. Für Geschädigte bilden wir eine kostenlose Interessengemeinschaft, um Informationen zu bündeln, zur Aufklärung beizutragen und die Anspruchsverfolgung abgestimmt durchzusetzen.

Razzia in Hamburg und Schleswig-Holstein: Tausende Anleger betroffen

Nach der Mitteilung der Polizei Hamburg vom 9. Oktober 2026 wurden am 7. Oktober insgesamt 16 Wohnungen und Geschäftsadressen durchsucht und drei Haftbefehle vollstreckt. Das Verfahren richtet sich gegen sieben Beschuldigte. Mindestens 2.700 Geschädigte sollen rund 50 Millionen Euro sowie zusätzlich 3,4 Millionen in einer Kryptowährung investiert haben.

Die Ermittlungen dauern an. Eine strafrechtliche Verurteilung liegt damit nicht vor. Die Ermittlungsmaßnahmen sind indes starke Warnsignale für Anleger und bieten Anlass, ihre Ansprüche jetzt prüfen zu lassen.

Angebliche Gewinne sollten Vertrauen schaffen

Nach den bisherigen Erkenntnissen der Polizei sollen über soziale Medien tatsächlich nicht existierende Kapitalanlageprodukte mit hohen Gewinnversprechen angeboten worden sein. Die Betreiber hätten vermeintliche Gewinne ausgezahlt, um den Eindruck erfolgreicher Anlagegeschäfte aufrechtzuerhalten. Ein Teil der Anlegergelder soll für private Zwecke verwendet worden sein.

Wer zunächst Auszahlungen erhielt, konnte sich dadurch in seiner Entscheidung bestätigt fühlen. Solche Zahlungen können Anleger zu weiteren Einzahlungen bewegen oder dazu veranlassen, das Angebot im persönlichen Umfeld zu empfehlen. Sie belegen jedoch nicht, dass die behaupteten Kapitalanlagen tatsächlich bestanden.

Auch eine Empfehlung durch eine vertraute Person bietet deshalb keine Gewähr für die Sicherheit der Anlage. Entscheidend ist, was mit den eingezahlten Geldern geschehen ist und wer hierfür verantwortlich war.

Kostenlose Interessengemeinschaft für Geschädigte von Free Market 24/7

Wir bieten Geschädigten von Free Market 24/7-VitaDomus Projekte KG die Teilnahme an einer kostenlosen Interessengemeinschaft an. Unserer Kanzlei liegen bereits Unterlagen und Chatverläufe zu dem Anbieter vor.

Ziel ist es, Informationen zu Ansprechpartnern, Anlageangeboten, Zahlungswegen und beteiligten Gesellschaften zusammenzuführen. Wiederkehrende Empfängerkonten, übereinstimmende Zusagen oder Verbindungen zwischen handelnden Personen können wichtige Hinweise für die Aufklärung und die Prüfung von Schadensersatzansprüchen liefern.

Das gilt auch für die weitere Gesellschaft, über die die Geschäfte nach Angaben der Polizei fortgesetzt worden sein sollen. Deren Name wird im Polizeibericht nicht genannt. Unterlagen verschiedener Anleger können helfen, diese Zusammenhänge aufzuklären.

Die Interessengemeinschaft soll eine koordinierte Aufarbeitung und Informationen über wesentliche Entwicklungen ermöglichen. Die Ansprüche jedes Anlegers bleiben individuell zu prüfen. Die Teilnahme ist kostenlos und begründet noch kein anwaltliches Mandat. Eine individuelle Rechtsberatung oder Anspruchsverfolgung kann gesondert vereinbart werden.

Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen

Neben Rückzahlungsansprüchen gegen den jeweiligen Vertragspartner kommen Schadensersatzansprüche gegen persönlich Verantwortliche in Betracht. Zu untersuchen ist insbesondere, wer die Anlageangebote veranlasst, Anleger getäuscht oder an der Verwendung beziehungsweise Weiterleitung ihrer Gelder mitgewirkt hat.

Eine Tätigkeit für die Gesellschaft führt nicht automatisch zur persönlichen Haftung. Maßgeblich sind die konkrete Beteiligung, die Kenntnis der Vorgänge und die rechtlichen Voraussetzungen im Einzelfall. Vertragsunterlagen, Nachrichten und Zahlungsbelege können hierfür ebenso wichtig sein wie Erkenntnisse aus dem Strafverfahren.

Gepfändetes Vermögen: Was bedeutet das für Anleger?

Die Polizei berichtet über gepfändete Fahrzeuge, Uhren und Bargeld im Gesamtwert von rund 500.000 Euro. Hinzu kommen Kontovermögen, Kryptowährungen und drei Immobilien. Außerdem wurden neun Arrestbeschlüsse in insgesamt achtstelliger Höhe vollstreckt.

Die Vermögenssicherung eröffnet Ansatzpunkte für eine mögliche spätere Befriedigung von Ansprüchen. Welcher Betrag tatsächlich für Geschädigte zur Verfügung stehen wird, ist jedoch offen. Die Höhe eines Arrestbeschlusses entspricht nicht automatisch dem Wert des tatsächlich gesicherten Vermögens.

Im Rahmen der anwaltlichen Bearbeitung ist deshalb zu prüfen, wie Ansprüche bei der strafrechtlichen Vermögenssicherung berücksichtigt werden können und ob ergänzende zivilrechtliche Schritte sinnvoll sind.

Was sollten Betroffene unternehmen?

Sichern Sie Verträge, Zahlungsbelege, E-Mails sowie Chatverläufe. Bewahren Sie auch Nachweise über bereits erhaltene Auszahlungen auf. Lassen Sie zeitnah prüfen, gegen wen Ansprüche bestehen und welche Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sind.

Für eine erste Anfrage sind der insgesamt eingezahlte Betrag, erhaltene Rückzahlungen und der benannte Vertragspartner hilfreich. Sie müssen den Vorgang vor der Kontaktaufnahme nicht bereits vollständig aufgearbeitet haben.

Fazit

Die Ermittlungen im Zusammenhang mit Free Market 24/7-VitaDomus bieten konkrete Ansatzpunkte für die Aufklärung und Geltendmachung möglicher Schadensersatzansprüche. Die kostenlose Interessengemeinschaft führt Geschädigte zusammen und unterstützt eine abgestimmte Aufarbeitung.

Sie haben investiert und möchten sich der kostenlosen Interessengemeinschaft anschließen? Nutzen Sie die Kontaktmöglichkeiten am Ende dieses Artikels. Für Ihre Anfrage entstehen keine Kosten.

Warum HÖLLBACH Rechtsanwälte?

Unsere Kanzlei ist auf komplexe Kapitalanlagestreitigkeiten spezialisiert. Die Gründungspartner sind zugleich Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht – mit langjähriger Erfahrung im Bereich Anlagebetrug, insbesondere im Online-Trading- und Kryptobereich. Wir vertreten regelmäßig geschädigte Anleger bundesweit - vom Einzelmandat bis hin zu großvolumigen Serienbetrugsfällen.

Unsere Arbeitsweise ist klar strukturiert: Nach einer kostenfreien Ersteinschätzung erhalten unsere Mandanten vorab ein konkretes Angebot. Erst danach entscheiden sie, ob sie uns mandatieren möchten. Uns ist wichtig: Transparenz, Effizienz und Verlässlichkeit.

Sie sind nicht allein – handeln Sie jetzt

Zögern Sie nicht, wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines betrügerischen Online-Brokers geworden zu sein. Je früher wir aktiv werden können, desto besser stehen die Chancen, Ihr Geld zurückzuholen. Sie müssen sich nicht selbst um Anzeigen, Rückbuchungen oder Nachforschungen kümmern. Das übernehmen wir für Sie.

Kontaktaufnahme

Kontaktieren Sie uns ganz unkompliziert über unser Kontaktformular. Wir melden uns zügig bei Ihnen zurück.

Für Ihre Anfrage entstehen keine Kosten. Bevor Kosten entstehen, erhalten Sie von uns ein klares Angebot oder wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. 
 

FAQ zu Free Market 24/7-VitaDomus
Häufig gestellte Fragen: 

1. Ist Free Market 24/7-VitaDomus bereits als Betrug eingestuft worden?
Derzeit laufen strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs. Eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung liegt bislang nicht vor. Die umfangreichen Durchsuchungsmaßnahmen, Haftbefehle und Vermögenssicherungen sind für Anleger jedoch erhebliche Warnsignale und Anlass, mögliche Ansprüche zeitnah prüfen zu lassen.

2. Können Anleger ihr bei Free Market 24/7 investiertes Geld zurückfordern?
Ob und gegen wen Rückzahlungs- oder Schadensersatzansprüche bestehen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Zu prüfen sind insbesondere der konkrete Vertragspartner, die beteiligten Personen, die Zahlungswege und die Verwendung der Anlegergelder. Auch Erkenntnisse aus dem laufenden Strafverfahren können für die Anspruchsverfolgung von Bedeutung sein.

3. Was bringt die kostenlose Interessengemeinschaft für Geschädigte?
In der Interessengemeinschaft können Informationen verschiedener Anleger zu Ansprechpartnern, Anlageangeboten, Zahlungswegen und beteiligten Gesellschaften gebündelt werden. Dadurch lassen sich wiederkehrende Strukturen und mögliche Zusammenhänge leichter erkennen. Zudem können Geschädigte über wesentliche Entwicklungen informiert und weitere Schritte besser koordiniert werden.

4. Entstehen durch die Teilnahme an der Interessengemeinschaft Kosten?
Nein. Die Teilnahme an der Interessengemeinschaft ist kostenlos und begründet zunächst kein anwaltliches Mandat. Sollte eine individuelle rechtliche Beratung oder die konkrete Durchsetzung eigener Ansprüche gewünscht sein, kann dies gesondert vereinbart werden.

5. Was bedeutet die Beschlagnahme beziehungsweise Pfändung von Vermögenswerten für Geschädigte?
Gesicherte Vermögenswerte können grundsätzlich für eine spätere Befriedigung von Geschädigten von Bedeutung sein. Ob und in welchem Umfang Anleger tatsächlich auf diese Vermögenswerte zugreifen können, hängt jedoch vom weiteren Strafverfahren, der Art der Sicherung und den jeweils bestehenden Ansprüchen ab. Die Höhe eines Arrestbeschlusses entspricht zudem nicht automatisch dem tatsächlich verfügbaren Vermögen.

6. Welche Unterlagen sollten Betroffene jetzt sichern?
Wichtig sind insbesondere Vertragsunterlagen, Zahlungsbelege, Kontoauszüge, E-Mails, Chatverläufe, Werbeunterlagen und Namen beziehungsweise Kontaktdaten der Ansprechpartner. Auch Nachweise über bereits erhaltene Auszahlungen sollten aufbewahrt werden. Für eine erste Prüfung sind vor allem der insgesamt eingezahlte Betrag, erhaltene Rückzahlungen und der benannte Vertragspartner hilfreich.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.