
Broker verlangt Steuern vor Auszahlung:
Vorsicht vor weiteren Zahlungen
Achtung vor folgendem Szenario: Auf einem vermeintlichen Trading-Konto werden hohe Gewinne angezeigt. Sobald Anleger eine Auszahlung beantragen, verlangt der angebliche Broker jedoch zunächst die Zahlung von Steuern. Erst danach, so die Behauptung, könne das Guthaben freigegeben werden.
Eine solche Forderung ist ein erhebliches Warnsignal. Gerade bei unseriösen Online-Trading-Angeboten werden angebliche Steuerzahlungen häufig als Vorwand genutzt, um Betroffene zu weiteren Überweisungen oder Kryptotransaktionen zu bewegen.
Kurz erklärt
- Vor einer Auszahlung soll zusätzliches Geld als angebliche Steuer gezahlt werden.
- Die Forderung wird häufig mit steuerrechtlichen, regulatorischen oder technischen Gründen erklärt.
- Besonders auffällig ist es, wenn die angebliche Steuer nicht mit dem vorhandenen Guthaben verrechnet werden kann.
- Nach einer Zahlung folgen oftmals weitere Forderungen, etwa nach Gebühren, Provisionen oder Sicherheitsleistungen.
- Betroffene sollten kein weiteres Geld überweisen, alle Beweise sichern und die Zahlungswege prüfen lassen.
Muss eine Steuer direkt an den Broker gezahlt werden?
Auf Kapitalerträge können grundsätzlich Steuern anfallen.
Daraus folgt jedoch nicht, dass eine vom angeblichen Broker verlangte „Steuer“ ungeprüft auf ein fremdes Bankkonto oder an eine Krypto-Wallet gezahlt werden sollte. Seriöse steuerliche Pflichten lassen sich nachvollziehbar erklären und durch geeignete Unterlagen belegen.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die vermeintliche Steuer zusätzlich mit neuem Geld bezahlt werden soll. Häufig behaupten die Ansprechpartner, eine Verrechnung mit dem auf der Plattform angezeigten Guthaben sei aus rechtlichen oder technischen Gründen nicht möglich. Eine solche Erklärung sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden.
Warum taucht die Steuerforderung erst bei der Auszahlung auf?
Die angebliche Steuer ist häufig Teil einer typischen Auszahlungsblockade. Zunächst zeigt die Plattform steigende Kontostände und hohe Gewinne. Diese Anzeigen sollen den Eindruck vermitteln, das investierte Geld habe sich erfolgreich entwickelt.
Erst wenn der Anleger eine Auszahlung verlangt, wird eine neue Voraussetzung genannt. So sollen beispielsweise 10, 20 oder 30 Prozent des vermeintlichen Gewinns als Steuer gezahlt werden. Teilweise setzen die Ansprechpartner die Betroffenen unter Zeitdruck. Sie behaupten etwa, das Handelskonto werde gesperrt, der Gewinn verfalle oder die Auszahlung könne später nicht mehr bearbeitet werden.
Der auf der Plattform dargestellte Kontostand belegt jedoch nicht, dass tatsächlich entsprechende Gewinne erzielt wurden oder das angezeigte Guthaben vorhanden ist. Bei manipulierten Trading-Plattformen können Kontostände und Handelsgewinne lediglich vorgetäuscht sein.
Was geschieht nach Zahlung der angeblichen Steuer?
Auch nach der geforderten Steuerzahlung kommt es in Betrugsfällen erfahrungsgemäß nicht zu einer Auszahlung. Stattdessen wird ein weiteres Hindernis genannt. Verlangt werden dann beispielsweise eine Provision, eine Freigabegebühr, eine Sicherheitsleistung, ein Liquiditätsnachweis oder eine Zahlung wegen einer angeblichen Geldwäscheprüfung.
Die jeweils nächste Forderung wird häufig als letzte Voraussetzung dargestellt. Tatsächlich kann daraus eine Kette immer neuer Zahlungen entstehen. Betroffene sollten deshalb nicht versuchen, bereits eingezahltes Geld durch weitere Zahlungen „freizukaufen“.
Was sollten Betroffene unternehmen?
- Beweise sichern: Speichern Sie die Internetadresse der Plattform, Screenshots des Handelskontos, E-Mails, Chatverläufe und Telefonnummern. Sichern Sie außerdem Zahlungsbelege, Empfängerkonten, Wallet-Adressen und Transaktions-IDs.
- Keine weiteren Zahlungen leisten: Überweisen Sie keine angeblichen Steuern, Gebühren oder Provisionen. Lassen Sie sich auch durch Fristen, Drohungen oder versprochene Sofortauszahlungen nicht zu einer weiteren Zahlung drängen.
- Zahlungswege prüfen lassen: Wenden Sie sich zeitnah an einen auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Rechtsanwalt. Abhängig von der Zahlungsart kommen verschiedene Maßnahmen in Betracht.
Fazit
Verlangt ein angeblicher Broker vor der Auszahlung zusätzliches Geld für Steuern, ist äußerste Vorsicht geboten. Besonders auffällig ist die Behauptung, die Steuer könne nicht vom vorhandenen Guthaben abgezogen werden. Wer jetzt weiterzahlt, riskiert häufig eine Vergrößerung des Schadens.
Betroffene sollten die Kommunikation abbrechen, Beweise sichern und möglichst schnell prüfen lassen, welche Schritte gegenüber beteiligten Banken, Zahlungsdienstleistern oder Kryptobörsen noch möglich sind.
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FAQ zu capitalparadigm.com
Häufig gestellte Fragen:
1. Kann ein seriöser Broker Steuern auf Gewinne einbehalten?
Ja. Je nach Anbieter, Sitz und steuerlicher Situation können Steuern direkt einbehalten werden oder vom Anleger selbst zu erklären sein. Eine zusätzliche Vorauszahlung auf ein fremdes Konto oder an eine Wallet sollte jedoch nicht ohne nachvollziehbare Unterlagen und unabhängige Prüfung erfolgen.
2. Beweist ein (hoher) Kontostand auf der Plattform, dass das Geld vorhanden ist?
Nein. Die Anzeige auf einer Trading-Plattform belegt weder tatsächliche Handelsgeschäfte noch die Verfügbarkeit des dargestellten Guthabens. Bei unseriösen Angeboten können Kontostände und Gewinne technisch frei dargestellt werden.
3. Beweist eine frühere kleine Auszahlung, dass der Broker seriös ist?
Nein. Kleine Auszahlungen können gezielt ermöglicht werden, um Vertrauen aufzubauen und Anleger zu höheren Einzahlungen zu bewegen. Entscheidend ist, ob sich auch das angebliche Gesamtguthaben ohne immer neue Vorauszahlungen auszahlen lässt.
4. Was soll ich tun, wenn mit einer Kontosperre oder Strafanzeige gedroht wird?
Lassen Sie sich dadurch nicht zu einer übereilten Zahlung drängen. Sichern Sie die Drohung und die dazugehörige Kommunikation als Beweis. Ob die behaupteten Folgen überhaupt eine rechtliche Grundlage haben, sollte unabhängig durch einen Rechtsanwalt geprüft werden.
5. Darf ich dem angeblichen Broker mitteilen, dass ich rechtliche Schritte einleite?
Davon kann im Einzelfall zunächst abzuraten sein. Eine solche Ankündigung kann dazu führen, dass Ansprechpartner verschwinden, Internetseiten abgeschaltet oder Zahlungswege verändert werden. Sinnvoller ist es häufig, zuerst Beweise zu sichern und das weitere Vorgehen abgestimmt zu planen.