Coaching-Verträge
Ihre Rechte als Teilnehmer

Coaching-Vertrag mit Paragraphenzeichen und einem Richterhammer- und Schildsymbol.

Coaching-Vertrag unterschrieben. Und jetzt?

Immer mehr Anbieter werben mit Versprechen wie „finanzielle Freiheit“, „dein eigenes Online-Business“ oder „Selbstverwirklichung in wenigen Wochen“. 

Doch für viele stellt sich erst später heraus, dass die Inhalte weder dem Preis noch den Erwartungen entsprechen – und das ist rechtlich relevant.
 

Aktuelle Rechtsprechung: Rückzahlung möglich

Gerichte in Deutschland bestätigen zunehmend: Online-Coaching- und Mentoring-Verträge können unwirksam sein, wenn der Anbieter keine Zulassung gemäß Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) hat. So zum Beispiel:

  • Der Bundesgerichtshof (BGH, 12. Juni 2025, Az. III ZR 109/24) erklärte einen Online-Mentoring-Vertrag (über 47.000 €) für nichtig. Der Vertrag fiel unter das FernUSG und wurde unwirksam, weil keine staatliche Zulassung vorlag. Auch Unternehmer und Selbstständige stehen unter dem Schutz des Gesetzes.
     
  • Das Oberlandesgericht Stuttgart (4. Feb. 2024, Az. 6 U 46/24) bekräftigte: Auch für Existenzgründungs-Coachings gilt das Widerrufsrecht. Bereits Fragen in Live-Calls reichen aus, um eine Fernunterrichtsstruktur anzunehmen.
     

Was bedeutet das für Sie?

  • Verträge unterliegen häufig einem 14-tägigen Widerrufsrecht
     
  • Verträge ohne staatliche Zulassung sind nichtig
     
  • Rückzahlung bereits gezahlter Beträge gemäß § 812 BGB
     
  • Schutz gilt auch für Unternehmer oder Selbstständige
     

Was wir konket für Sie tun:

  • Prüfung Ihres Coaching-Vertrages unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
     
  • Einschätzung, ob Nichtigkeit oder Widerruf greift
     
  • Durchsetzung der Rückzahlung bereits gezahlter Beträge
     
  • Führung der Korrespondenz mit dem Anbieter und ggf. gerichtliche Durchsetzung
     
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung 
     

Kontaktaufnahme

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Für Ihre Anfrage entstehen keine Kosten

Bevor Kosten entstehen, erhalten Sie von uns ein klares Angebot oder wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Junge Frau im dunklen Blazer lächelt und spricht am Telefon vor einem Laptop.

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