Verkehrsunfall?
Wir regeln das für Sie!

Zwei Fahrzeuge nach einem Auffahrunfall, eines silber, das andere blau.

Wir kümmern uns um Ihre Ansprüche

Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert – die Folgen aber sind oft langwierig, belastend und unübersichtlich. Wer zahlt den Schaden? Was ist mit Schmerzensgeld? Muss ich mich mit der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen? 

Die gute Nachricht: Das müssen Sie nicht.

Als erfahrene Kanzlei für Verkehrsunfallrecht übernehmen wir für Sie die komplette Schadensregulierung – 

schnell, 

durchsetzungsstark 

und rechtssicher. 

Ihre Ansprüche nach einem Unfall:

  • Reparaturkosten
     
  • Wiederbeschaffungskosten bei Totalschaden
     
  • Minderwert (merkantiler Minderwert)
     
  • Gutachterkosten
     
  • Abschleppkosten
     
  • Nutzungsausfallentschädigung (bei Verzicht auf Mietwagen)
     
  • Mietwagenkosten (für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung)
     
  • Schmerzensgeld
     
  • Heilbehandlungskosten (z. B. Physiotherapie, Medikamente)
     
  • Verdienstausfall
     
  • Haushaltsführungsschaden
     
  • etc. 

 

Darüber hinaus werden unsere Rechtsanwaltskosten bei klarem Fremdverschulden vollständig von der gegnerischen Versicherung übernommen. 

 

Unsere Leistungen im Überblick

  • Direkte Kommunikation mit Versicherungen (gegnerisch & eigene)
     
  • Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld
     
  • Geltendmachung von Wiederbeschaffungswert und Nutzungsausfall
     
  • Abwicklung von Mietwagenkosten, Reparatur, Wertminderung
     
  • Abwehr unberechtigter Mitverschuldensvorwürfe
     
  • Korrespondenz mit Werkstätten, Sachverständigen & Ärzten
     
  • Beratung bei unklarer Haftung
     
  • etc.

Warum anwaltliche Hilfe

Versicherer sind nicht Ihre Berater. Sie vertreten ihre eigenen Interessen – und bieten oft nur einen Bruchteil dessen, was Ihnen rechtlich zusteht. 

Mit uns an Ihrer Seite haben Sie einen starken Partner, der Ihren Fall prüft, Ansprüche umfassend geltend macht und Ihnen den Rücken freihält.

Die Anwaltskosten trägt übrigens in der Regel die gegnerische Versicherung – bei unverschuldetem Unfall zu 100 %.
 

Kontaktaufnahme

Kontaktieren Sie uns:

Für Ihre Anfrage entstehen keine Kosten

Bevor Kosten entstehen, erhalten Sie von uns ein klares Angebot oder wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Junge Frau im dunklen Blazer lächelt und spricht am Telefon vor einem Laptop.

Aktuelle Neuigkeiten zum Thema "Unfallregulierung" finden Sie in unserer Rubrik: 

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