Phishing
Wenn Cyberkriminelle Ihr Konto ins Visier nehmen

Konto geplündert? Verdächtige E-Mail erhalten? Jetzt handeln!
Phishing ist kein kleines Computerproblem – sondern ein massiver Angriff auf Ihr Geld. Ob über gefälschte E-Mails, täuschend echte Webseiten oder angebliche Anrufe Ihrer Bank: Kriminelle greifen systematisch sensible Zugangsdaten ab. Doch: Wer schnell reagiert, kann sein Geld oft zurückholen.
Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten wir bundesweit Betroffene von Phishing-Angriffen – mit klarer Strategie, rechtlichem Nachdruck und dem Ziel, Ihr Geld zurückzuholen.
Wie Phishing funktioniert – und woran Sie es erkennen
- E-Mails mit Bank-Logo: Aufforderung zur Eingabe von PIN, TAN oder Login-Daten
- Anrufe angeblicher Bankmitarbeiter: Druckaufbau und Datenabfrage
- SMS oder E-Mails mit gefährlichen Links: Zugangsdaten werden auf Fake-Webseiten abgefischt
- Malware auf dem Gerät: TANs werden im Hintergrund mitgelesen
Gut zu wissen:
Banken müssen haften – in vielen Fällen
Viele Betroffene wissen nicht: Die Bank darf Ihr Konto nur belasten, wenn Sie der Zahlung wirksam zugestimmt haben. Bei Phishing ist das nicht der Fall. Das Gesetz sieht deshalb vor, dass unautorisierte Überweisungen grundsätzlich zu erstatten sind.
- Rückerstattung der verlorenen Beträge
- Schadenersatz bei Sicherheitslücken der Bank
- Übernahme der Kosten durch Rechtsschutzversicherung
Was Sie jetzt tun sollten
Je schneller wir den Fall prüfen, desto größer die Chancen auf Rückzahlung. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung aus zahlreichen Verfahren gegen Banken und Zahlungsdienstleister.
Unser Versprechen:
- Erste Einschätzung in der Regel binnen 24 Stunden
- Persönliche Betreuung durch Fachanwälte – keine Hotline
- Direkte Kommunikation mit Ihrer Bank, Polizei & Versicherung
- Transparente Kosten – kein Risiko ohne Ihre Zustimmung
Kontaktaufnahme
Kontaktieren Sie uns:
- telefonisch,
- per E-Mail
- oder mit wenigen Klicks über unser Kontaktformular.
Für Ihre Anfrage entstehen keine Kosten.
Bevor Kosten entstehen, erhalten Sie von uns ein klares Angebot oder wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.