Vorsicht bei schriftlichen Angaben am Unfallort
Ein häufiger Irrtum: Viele glauben, dass eine schriftliche Erklärung am Unfallort – etwa ein Unfallbericht – später problemlos widerrufen werden kann. Doch das ist nicht immer möglich, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg (Az. 3 U 4188/21) zeigt.
Was war passiert?
Ein Autofahrer wollte einen links abbiegenden Wagen überholen – es kam zum Unfall. Vor Ort unterschrieb der Unfallverursacher einen Bericht, in dem er bestätigte, dass der andere Fahrer geblinkt hatte. Später wollte er diese Aussage zurücknehmen.
Das Gericht ließ das nicht gelten:
- Die Erklärung war detailliert und konkret.
- Ein späterer Widerruf war nicht überzeugend begründet.
- Der Unfallbericht wurde daher maßgeblich für die Entscheidung herangezogen.
Was bedeutet das für Sie?
- Unterschreiben Sie am Unfallort nichts vorschnell.
- Vermeiden Sie Schuldeingeständnisse oder detaillierte Aussagen zum Unfallhergang, bevor Sie rechtlichen Rat eingeholt haben.
- Eine einmal abgegebene Erklärung kann gerichtlich gegen Sie verwendet werden – selbst wenn Sie später etwas anderes behaupten.
Unser Tipp:
Im Zweifel: Keine Unterschrift ohne rechtliche Beratung.
Wir helfen Ihnen gerne – schnell und kompetent.
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