Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall
Wann besteht Anspruch? Wie hoch fällt es aus? 

Ein Verkehrsunfall kann nicht nur Sachschäden verursachen, sondern auch erhebliche körperliche und seelische Beeinträchtigungen. In solchen Fällen steht dem Geschädigten unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Doch wann genau besteht dieser Anspruch – und wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes bemessen?

1. Was ist Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung für immaterielle Schäden, also für körperliche und psychische Leiden, die durch einen Unfall verursacht wurden. Es soll dem Geschädigten helfen, die erlittenen Schmerzen und Beeinträchtigungen zumindest teilweise auszugleichen und eine gewisse Genugtuung zu verschaffen. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 253 Abs. 2 BGB.

2. Wann besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld?

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, wenn:

  • eine Verletzung des Körpers oder der Gesundheit vorliegt,
  • diese Verletzung durch das Verschulden eines anderen Verkehrsteilnehmers verursacht wurde (Vorsatz oder Fahrlässigkeit),
  • ein nachweisbarer Zusammenhang zwischen Unfall und Verletzung besteht.

Auch psychische Schäden wie Traumata oder posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) können einen Anspruch begründen, sofern sie ärztlich dokumentiert sind.

3. Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes bestimmt?

Die Höhe des Schmerzensgeldes wird nicht pauschal festgelegt, sondern orientiert sich am Einzelfall. Maßgebliche Kriterien sind:

  • Art und Schwere der Verletzung
  • Dauer der Heilbehandlung und der Beeinträchtigung
  • Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  • Langzeitfolgen oder Dauerschäden
  • Mitverschulden des Geschädigten
  • Verhalten des Schädigers (z. B. zögerliche Regulierung)

Zur Orientierung dienen sogenannte Schmerzensgeldtabellen, die auf früheren Gerichtsurteilen basieren. Diese Tabellen sind jedoch nicht bindend, sondern bieten lediglich Anhaltspunkte.

4. Wie kann Schmerzensgeld geltend gemacht werden?

Die Durchsetzung eines Schmerzensgeldanspruchs erfolgt in der Regel außergerichtlich gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Ist eine Einigung nicht möglich, bleibt der Weg über das Zivilgericht.

Wichtig:

  • Ärztliche Atteste und Gutachten sind unerlässlich.
  • Dokumentieren Sie den Unfallhergang und Ihre Beschwerden lückenlos.
  • Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärung ohne anwaltliche Prüfung.

Fazit

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall ist ein wichtiges Instrument zur Entschädigung immaterieller Schäden. Die Durchsetzung erfordert jedoch medizinische Nachweise, juristische Expertise und eine sorgfältige Dokumentation. Unsere Kanzlei unterstützt Sie kompetent und engagiert bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche – damit Sie zu Ihrem Recht kommen. 

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